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Montag, 30 August 2021 13:08

Jagen im Ausland: Das muss man beachten

Wiederlade Ladedaten Wiederlade Ladedaten pixabay

Jäger, die ihrer Berufung gerne auch im Ausland nachgehen möchten, müssen sich dabei auf einige Besonderheiten gefasst machen und sich auf diese entsprechend vorbereiten.

Schließlich drohen empfindliche Strafen, wenn beispielsweise einfach die Flinte eingepackt und damit nach Österreich oder Dänemark gereist wird, um einen Bock zu schießen. Erlegte Tiere gelten ohne entsprechende Erlaubnis als gewildert. Auch in der Bundesrepublik wird dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.

Für das Jagen im Ausland ist eine gute Vorbereitung somit essentiell. Sinnvoll ist es beispielsweise nicht nur, die Wiederlade Ladedaten zu kennen, sondern ebenfalls weitere Vorkehrungen zu treffen. Was bei der Auslandsjagd grundsätzlich zu beachten ist, erklärt der folgende Beitrag.

Der gültige Jagdschein

Es existiert generell kein EU-Jagdschein, der etwa mit dem EU-Führerschein verglichen werden könnte. Um sowohl im In- als auch im Ausland jagen zu dürfen, ist als Grundlage erst einmal ein nationaler Jagdschein nötig. Die genauen Anforderungen der einzelnen Länder können sich jedoch durchaus voneinander unterscheiden.

Ist der deutsche Jagdschein, der ein relativ hohes Ansehen im Ausland genießt, vorhanden, ist es bereits wesentlich einfacher, in einem anderen Land der EU ebenfalls eine gültige Jagdlizenz zu erhalten.

Die Formalitäten für die Auslandsjagd

Für das Jagen im Ausland muss jedoch nicht nur unbedingt ein Jagdschein vorhanden sein, sondern ebenfalls eine Jagdhaftpflichtversicherung. Zwar können sich auch in diesem Bereich die konkreten Bestimmungen zwischen den Ländern unterscheiden, jedoch bietet die Versicherung im Falle eines Schadens generell eine große Sicherheit.

Zu dem Transport einer Waffe über die Ländergrenzen innerhalb des Schengen-Raumes berechtigt der Europäische Feuerwaffenpass. Allerdings geht mit diesem noch nicht einher, dass die Waffe in dem jeweiligen Land auch besessen oder erworben werden darf. Empfehlenswert ist es in jedem Fall, sämtliche Dokumente im Original mitzuführen und jedes Dokument zusätzlich mindestens einmal zu kopieren.

Wie bereits erwähnt, gelten in allen Ländern individuelle Regeln hinsichtlich der Jagd. Sollen für die Auslandsjagd eigene Waffen eingeführt werden, sind dafür die genauen Einfuhrbestimmungen detailliert zu prüfen – in vielen Fällen ist eine frühzeitige Anmeldung nötig.

Daneben ist es möglich, dass bestimmte Tierarten, die in Deutschland durchaus gejagt werden dürfen, in einem anderen Land unter Schutz stehen. Die Regelungen zur Schonzeit in dem jeweiligen Land sind so unbedingt zu berücksichtigen.

Im Ausland finden sich – wie in Deutschland auch – sowohl Jagdreviere, die in privatem Besitz sind als auch solche, die unter staatlicher Obhut stehen. Der Grundeigentümer verfügt in nahezu allen Fällen über das Jagdrecht, weshalb dieser ersucht werden muss, um eine entsprechende Erlaubnislizenz für die Jagd auszustellen. In der Regel gelten diese Lizenzen dann nur für bestimmte Tierarten, Regionen und Zeiträume.

Alternative: Die organisierte Jagdreise

Diejenigen, welche ihre Auslandsjagd nicht vollkommen eigenständig organisieren und so einige Fallstricke vermeiden möchten, können natürlich auch eine organisierte Jagdreise bei einem der vielzähligen Anbieter buchen. Die Jagdreiseveranstalter kümmern sich dann beispielsweise um sämtliche Lizenzformalitäten, stellen Waffen oder decken die Haftpflichtversicherung ab. Jedoch hat dieser Service natürlich auch seinen Preis.

Anbieter für Jagdreisen finden sich grundsätzlich nicht nur in, sondern auch außerhalb der Europäischen Union. Der deutsche Jagdschein spielt dann oft keine Rolle – ausreichend ist, eine Gebühr zu entrichten, eine Waffe zu leihen und auf die Jagd zu gehen. Allerdings sind dabei natürlich dennoch stets die jeweiligen Bestimmungen der Jagdlizenz des Landes zu beachten.