Diese THG-Quote gilt vor allem für Elektroautos, deren Besitzer für die eingesparten CO2-Emissionen Geld erhalten und somit einiges an Geld sparen können.
Elektrische Zweiräder und die Treibhausgasminderungsquote
Der Sommer steht vor der Tür und immer mehr Menschen möchten wieder raus an die frische Luft. Hierfür eignet sich der Roller perfekt, um sich die Sommerluft durch die Haare wehen zu lassen. Vor allem in den deutschen Innenstädten wird der E-Roller immer beliebter. Er mag zwar in der Anschaffung teuer sein, doch tut man mit der Anschaffung eines elektronischen Zweirades der Umwelt etwas Gutes und zusätzlich auch langfristig seinem Geldbeutel. Hier kann man jetzt ähnlich wie bei der Anschaffung von Elektroautos von der oben erwähnten THG-Quote für E-Roller profitieren.
Nicht alle E-Roller können profitieren
Voraussetzung für die Prämie ist, dass der E-Roller schneller als 45km/h fahren kann und ein offizielles Kennzeichen besitzt. Die sogenannten 50er-E-Roller werden somit nicht bezuschusst. Die 125er Roller tragen nicht nur ein Versicherungsschild, sondern auch ein offizielles Verkehrskennzeichen und werden deshalb vom Staat bezuschusst. Kann der E-Roller also eine solche Zertifizierung vorweisen, lassen sich pro Jahr ganze 400 Euro durch die THG-Quote für E-Roller sparen. Der Kaufpreis kann sich dadurch erheblich reduzieren, erhält man über mehrere Jahre diese Prämie.
Genau Vorschriften für die Nutzung der Prämie
Erst einmal sind grundsätzlich alle Fahrzeuge berechtigt, die rein elektrisch angetrieben werden. Im Feld P.3 der Zulassungsbescheinigung des Rollers muss deshalb der Vermerk "Elektro" vorhanden sein. Grundlage für die Berechnung der sogenannten Treibhausgasquote ist der Pauschalwert des jährlichen Verbrauchs an Ladestrom in kWh für das Elektrofahrzeug.
Wer die Prämie nutzen möchte, muss entweder selbst als Halter des Fahrzeuges eingetragen sein oder sie mit einer Vollmacht des Halters beantragen.
Steuerfreibetrag und worauf zu achten ist
Die Treibhausgas-Prämie gehört steuerlich gesehen zu den sonstigen Einkünften und ist dementsprechend nach §22 III EStG auch zu versteuern. Hierbei gilt allerdings eine steuerliche Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Die jährliche Prämie kann allerdings bei rund 400 Euro liegen. Nimmt man also die volle Prämie in Anspruch, muss dies auch entsprechend versteuert werden. Die Preise und unterschiedlichen Erlösmodelle variieren. Es ist deshalb sinnvoll sie vorher zu vergleichen.
Kosten und Anschaffung eines E-Rollers
Die Kosten für einen E-Roller können wie auch bei anderen Fahrzeugen stark variieren. Günstige Varianten sind ab 700 Euro erhältlich. Bis zu 6000 Euro kann man für einen solchen Roller bezahlen. Die Reichweite einer Akkuladung reicht meist für 20 bis 100 Kilometer, was für kleinere Strecken in der Innenstadt völlig ausreichend ist. Die Akkus lassen sich dann an einer herkömmlichen Steckdose am Hausstromnetz, zum Beispiel der Garage, wieder aufladen.