Dienstag, 29 November 2022 13:49

Balkon nachträglich anbauen: Alles was Bauherren wissen müssen

Vorstellbalkon Vorstellbalkon pixabay

Viele Menschen genießen ruhige Momente auf dem Balkon, ein Balkon steigert die Lebensqualität und den Wiederverkaufswert einer Immobilie.

Nachträglicher Balkonbau lohnt sich, jedoch müssen Bauherren ihre Rechte und Pflichten kennen und den finanziellen Aufwand abschätzen können.

Balkon nachträglich bauen - nur mit Baugenehmigung

Ohne Baugenehmigung dürfen Bauherren keinen Balkon nachträglich errichten lassen, denn der Anbau verändert die Form des Objekts drastisch. Außerdem muss ein Balkon robust gebaut sein und deswegen die richtige Statik besitzen. Die Baugenehmigung sichert Bauherren bei der Einhaltung rechtlicher Vorschriften der Landesbauordnung ab.

Mit dem Bauantrag wenden sich Bauherren an einen Fachmann, etwa einen Architekten. Hier können sich Betroffene professionell zum Thema Statik beraten lassen und sich über die notwendigen Formulare informieren. Erfahrene Bauingenieure kennen sich mit den zu erwartenden Kosten aus und beraten Bauherren auch diesbezüglich.

Allgemeine Kosten für nachträglichen Balkonbau

Wegen zahlreicher Baumöglichkeiten lassen sich die Kosten nicht mit einem Festpreis zusammenfassen. Abhängig von der zu bauenden Balkonart und den benötigten Anbauelementen variiert der Preis.

Der Wohnort des Bauherren und die Verfügbarkeit von Handwerkern bestimmen den Preis mit. Deshalb müssen Unternehmen die Preise für das Projekt individuell, anhand der Gegebenheiten und Wünsche der Auftraggeber, berechnen. Die Preise lassen sich einteilen, sodass Bauherren die Kosten für unterschiedliche Balkonvarianten überblicken und eine Vorentscheidung treffen können.

Die meisten Kosten verursacht ein freitragender Kragarmbalkon, rund 6.000 Euro. Den größten Preisschwankungen unterliegt der selbsttragende Vorstellbalkon, zwischen 800 und 3.000 Euro. Im unteren Preissegment liegt der teiltragende Anbaubalkon, ungefähr 1.000 Euro.

Für die Berechnung der Kosten von Balkongeländer und Balkontür gebrauchen Firmen unterschiedliche Faktoren. Je nach Beschaffenheit und Format des Bauteils variieren die Preise stark.

Kosten für Balkongeländer und Balkontür

Für das Geländer bestimmen hauptsächlich die Variante, Größe und die Montage-Art den Preis. Wer Geld sparen möchte, kann das Geländer selbst errichten, aber dennoch gilt: Die Materialkosten für einen großen Balkon oder ein Designermodell liegen höher als für einen kleinen und schlichten Anbau. Pro Meter kostet ein Geländer aus Glas oder Gusseisen etwa 80 Euro. Deutlich günstiger sind Balkongeländer aus Aluminium oder Kunststoff.

Wichtig: Das Balkongeländer muss die Anforderungen der Landesbauverordnungen erfüllen.

Über den Preis der Balkontür bestimmt vor allem die Türvariante. Normalerweise kostet eine klassische Drehflügeltür aus Kunststoff etwa 300 Euro; ein Anbau aus Holz steigert den Preis um das Doppelte. Für eine Drehkipptür berechnen Händler durchschnittlich 250 Euro. Bauherren, die mehr Geld investieren möchten, bekommen für rund 800 Euro Hebe-Schiebetüren aus Kunststoff; als Faltvariante kostet diese Ausführung circa 1.000 Euro.

Vor der Bestellung eines Handwerkers sollten Bauherren einen Kostenvoranschlag erbitten, um das Projekt zu koordinieren. In die Planung des nachträglichen Balkonbaus müssen Bauherren unterschiedliche Faktoren integrieren.

Den Balkonbau planen - wichtige Aspekte

Balkongröße: Bei der Größe des Balkons sollten sich Bauherren am Verwendungszweck, wie z.B. ein Wohnzimmer unter freiem Himmel, als ein reiner Erholungsort oder als Wintergarten, orientieren. Eine Zeichnung des gewünschten Balkons erleichtert die Planung.

Art des Geländers: Mit dem Geländer sichern Bauherren den Balkon ab, darum muss das Geländer aktuellen Verordnungen der Landesbaubehörden entsprechen, unabhängig von der Geländerart. Das Geländer kann vor Fällen schützen und Wind sowie unerwünschte Blicke abhalten.

Balkontür: Bauherren müssen festlegen, von welcher aus sie den Balkon betreten möchten und welche Türart den Durchgang bilden soll. Der Platzbedarf muss stimmen und der Türrahmen darf nicht zur Stolperfalle werden.

Hinweis: Bauherren dürfen Einbruchschutz nicht vernachlässigen! Raffinierte Täter können über den Balkon in die Wohnung einbrechen.

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