Montag, 26 Juli 2021 14:11

Brandschutzanlagen als Teil des vorbeugenden Brandschutzes

RWA-Anlage RWA-Anlage pixabay

Brandschutzanlagen als sichere Präventivmaßnahme des Brandschutzes.



Brandschutzanlagen dienen der Vorbeugung gegen Rauch und Feuer, aber auch des leichteren Löschens im Brandfall. Darüber hinaus sorgen diese Präventivmaßnahmen im Notfall für wertvollen Zeitgewinn bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte. Gesetzliche und technische Vorgaben sowohl für die RWA Anlage als auch FSA Anlage stellen die rasche Hilfe sowie Eindämmung sicher. Die Wartung der Brandschutzanlage stellt deren einwandfreien Zustand sicher.

 

Die Gesetzeslage

Der Brandschutz ist in Deutschland in den Bauordnungen und den Feuerwehrschutzgesetzen geregelt. Diese weichen zum Teil erheblich je nach Bundesland voneinander ab. Dabei wird zwischen dem abwehrenden und dem vorbeugenden Brandschutz unterschieden.

Der vorbeugende Brandschutz

Darunter fallen alle Maßnahmen, die schon im Vorfeld Brände und Rauchentwicklungen verhindern sollen. Dabei wird weiters zwischen dem anlagentechnischen, baulichen und organisatorischen Brandschutz verifiziert. Bauliche Vorschriften, wie der Abstand zwischen Gebäudeteilen oder Bauten sowie Tiefer- oder Höherlegungen, Brandschutztüren, etc. tragen dazu bei, dass Brände erst gar nicht entstehen können bzw. es lange dauert, bis sich diese ausbreiten können. Anlagentechnisch gibt es einige Sicherheitsvorkehrungen, die im Brandfall automatisch ausgelöst werden müssen bzw. betätigt werden können. Der organisatorische Brandschutz beinhaltet die Beauftragung eines fachkundigen Brandschutzbeauftragen, der Abhaltung von Brandschutzübungen sowie der Aufstellung von Notfallplänen.

Wonach richten sich die Maßnahmen?

Die Maßnahmen, wie zum Beispiel Sprinkleranlagen, Feuerlöscher, etc. richten sich nach der Art des Gebäudes (Massivbau, Holzbau, Betonbau, Supermarkt, Einfamilienhaus, Garage, Werkstatt, etc.). Aber auch die verwendeten Materialien sind entscheidend, ob ein Feuer schnell ausbricht, wie es sich ausbreitet und wie rasch es gelöscht werden kann. Die Anzahl der nutzenden Personen sowie die Abmessungen sind weitere entscheidende Faktoren. Ist eine RWA-Anlage oder eine FSA-Anlage vorhanden oder nicht, entscheidet über Leben und Tod. Aber auch Schulungen und Unterweisungen sind notwendig, um im Ernstfall richtig zu reagieren.

Der bauliche Brandschutz

Die Art des Baus, die erlaubten Materialien, etc. sind in den Normen DIN EN 13501, DIN EN 1992-1-2, DIN EN 1993-1-2, DIN EN 1995-1-2 sowie DIN 18230 geregelt. Das liegt darin begründet, dass es aufgrund der unterschiedlichen Bauweise von Stahlbetonbauten, Industriebauten oder Holzbauten unterschiedliche Gefahrenquellen gibt, die von vornherein ausgeschlossen werden müssen.

Welche Kriterien sind zu beachten?

Der Feuerwiderstand, das Brandverhalten, das Vorhandensein von Notbeleuchtungen, Brandmeldeanlagen, Brandwänden, Brandabschnitten, Brandschotten, die Brandvermeidung durch Sauerstoffreduktion sowie die Verwendung von Brandschutzgeweben zählen zu den wichtigsten Maßnahmen, die berücksichtigt werden müssen.

Der organisatorische Brandschutz und seine Bedeutung

Im Brandfall muss rasch reagiert werden können. Je nach Größe des Betriebes garantieren daher die Brandschutzbeauftragen, die Brandschutzwarte sowie die Fluchtpläne und die Schulungen für rasche Hilfestellung. Brandschutzwarte müssen regelmäßige Schulungen besuchen, um immer auf dem Letztstand in diesem Bereich zu sein. Sie stehen den Menschen im Betrieb hilfreich zur Seite. Der Brandschutzbeauftragte ist für die Einhaltung der rechtlichen, technischen und organisatorischen Vorgaben verantwortlich. Er hat ebenfalls an wiederkehrenden Weiterbildungen teilzunehmen.

Der Unterschied zwischen RWA-Anlagen und FSA-Anlagen

Dabei handelt es sich um Rauch- und Wärmeanlagen sowie Feststellanlagen. Diese dienen dazu, dass im Brandfall der Rauch abziehen kann und keine große Hitze entsteht. Eine FSA-Anlage sorgt dafür, dass die Brandschutztüren im Falle eines Brandes schließen. Alle diese Einrichtungen werden durch ein eigenes Energiesystem versorgt, sodass sie im Notfall unabhängig arbeiten können.

Die Wartung von Brandschutzanlagen

FSA-Anlagen müssen mindestens alle drei Monate von einer eingewiesenen Person durchgeführt werden. RWA-Anlagen hingegen werden einmal pro Jahr überprüft. Hat es bereits Zwischenfälle gegeben, müssen die Prüfungen in kürzeren Intervallen durchgeführt werden.

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