Was ist eine illegale Müllentsorgung?
Prinzipiell alles, was außerhalb geeigneter Container oder Abfallbehälter entsorgt wird. Flachglas, das neben den Glascontainer gestellt wird, weil es nicht in diesen hineinpasst (und übrigens auch nicht hineingehört) zählt hier ebenso dazu, wie Chemikalien in öffentlichen Gewässern, Autoreifen im Wald und sogar Säcke mit Altkleidern neben dem dafür vorgesehenen Container, weil dieser gerade voll ist. Illegale Abfallentsorgung ist daher immer prinzipiell ahndungswürdig, jedoch wird keiner wegen einer braunen Glasflasche im Container für weißes Glas zur Kasse gebeten, bei Autoreifen im Wald sieht es da schon anders aus und erst recht bei einer nicht fachgerechten Entsorgung von Chemikalien in einem Gewässer.
Ab wann droht ein Bußgeld?
Generell kann jede illegale Abfallentsorgung mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, hier wird jedoch der Einzelfall geprüft und entsprechend entschieden. Vor allem die Menge des entsorgten Mülls und auch die Gefährlichkeit, die davon ausgeht, sind für die Bußgeldberechnung entscheidend. Außerdem ist eine entsprechende Berechnung Sache der Bundesländer und daher existieren nicht selten große Unterschiede für Vergehen bei der Abfallentsorgung. Zudem ist es auch häufig der Fall, dass eine gewerbliche Abfallentsorgung höher geahndet wird, als wenn einer Privatperson ein entsprechendes Vergehen nachgewiesen wird.
Wie sieht es mit einer falschen Mülltrennung aus?
Prinzipiell kann es sein, dass die Müllabfuhr erst einmal die Tonnen stehen lässt und den darin befindlichen Müll nicht mitnimmt. Entsprechende Aufkleber oder ähnliches weisen dann den Verantwortlichen darauf hin, den Müll noch einmal nachzusortieren. Im Wiederholungsfall kann eine falsche Mülltrennung als mutwillig falsche Abfallentsorgung deklariert und auch mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 EUR belegt werden. Gleiches gilt für das Verbrennen von Müll auf dem eigenen Grundstück. Nicht nur, dass hier mit einer enormen Rauchbelastung zu rechnen ist, die Gift- und Abfallstoffe, die dadurch freigesetzt werden, können Menschen eventuell sogar lebensgefährlich verletzen (z.B. durch eingeatmete Chemikalien). Auch das Verfeuern in einer Holzheizung, einem Kamin, Schwedenofen oder Grill ist deshalb strengstens untersagt und wird entsprechend bestraft.
Was tun mit Sperrmüll?
Hier sind von Kommune zu Kommune andere Richtlinien und vor allem Preise. Wichtig ist immer, dass ein Abholtermin vereinbart werden muss. Nach entsprechender Bestätigung dürfen alle Gegenstände - die zur Abfallentsorgung gemeldet wurden - auf die Straße gestellt werden. Dies darf jedoch nicht schon Tage vorher erfolgen und bei der Abholung muss man anwesend sein. Ebenso kann man jedoch entsprechenden Müll auch bei den Wertstoff- und Recyclinghöfen abgeben. Bei Fragen helfen diese sogar noch bei der entsprechenden Abfallentsorgung.
Ab wann ist Abfallentsorgung eine Straftat?
Immer dann, wenn jemand zu Schaden kommen kann. Geht vom illegal entsorgten Müll eine Gefahr für Luft, Boden oder auch Gewässer aus, handelt es sich bei der Abfallentsorgung um eine Straftat. Diese muss, wenn sie bemerkt wird, beim zuständigen Ordnungsamt oder gar bei der Polizei angezeigt werden. Hier entscheidet der im Einzelfall, wie groß der Umfang der Beschädigungen ist und, wenn ein Verursacher ausfindig gemacht wird, wie hoch das Strafmaß sein wird. In schwerwiegenden Fällen kann es dabei auch durchaus zu Freiheitsstrafen kommen. Illegale Abfallentsorgung ist kein Kavaliersdelikt. Zum Schutze aller muss Müll entsprechend den Vorgaben entsorgt werden. Alles andere wird zurecht scharf bestraft, da nicht selten echte Gefahr vom Abfall ausgeht.