Montag, 06 Februar 2023 17:29

Wohnung Mieten - Was kommt 2023 auf mich zu

Wohngeld Wohngeld pixabay

Auf Mieter kommen in diesem Jahr einige Veränderungen hinsichtlich des Themas Wohnen zu. Beispielsweise besteht 2023 eine Pflicht für Vermieter, die CO2-Steuer zum Teil zu übernehmen.

Für die Einrichtung eines Home Office lässt sich außerdem eine höhere Förderung in Anspruch nehmen. Darüber hinaus wird auch das Wohngeld erhöht.

Wie sich die Änderungen für Mieter im Jahr 2023 im Detail gestalten, erklärt der folgende Artikel. 

Die CO2-Steuer

Grundsätzlich existiert die CO2-Steuer schon seit dem Jahr 2021. Jedoch musste diese Abgabe in der Vergangenheit durch die Mieter erbracht werden. Seit dem 1. Januar dieses Jahres besteht jedoch ein zehnstufiges Modell, welches maßgeblich zur Entlastung der Mieter beitragen soll. Dieses basiert darauf, dass der Steueranteil für den Vermieter umso höher ausfällt, desto schlechter sich die generelle Energiebilanz des Gebäudes gestaltet.

Das bedeutet, dass die Kosten für die CO2-Abgabe zu ganzen 95 Prozent vom Vermieter getragen werden müssen, wenn die Energiebilanz einer Wohnung besonders schlecht ausfällt. Der festgelegte Grenzwert liegt pro Quadratmeter bei einem CO2-Ausstoß von 52 Kilogramm jährlich. Zeigt sich das jeweilige Wohngebäude jedoch als hervorragend gedämmt, ist die CO2-Abgabe weiterhin alleine von Seiten des Mieters zu erbringen.

Das Wohngeld

In Kraft trat zum 1. Januar dieses Jahres außerdem das Programm „Wohngeld Plus“, also die neue Wohngeldreform. Diese sieht vor, dass das Wohngeld für einen größeren Anteil an geringverdienenden Menschen steigt. In der Praxis werden so circa zwei Millionen deutsche Bürger ab diesem Jahr Anspruch auf den Empfang von Wohngeld haben. Im vergangenen Jahr lag diese Zahl noch bei knapp 600.000 Menschen.

Im Durchschnitt wird der Betrag des Wohngeldes außerdem um circa 190 Euro pro Monat erhöht. Zuvor lag dieser noch bei ungefähr 180 Euro durchschnittlich. Nun können sich Wohngeldempfänger so pro Monat auf rund 370 Euro freuen. Interessant ist in diesem Zusammenhang ebenfalls ein Blick auf die aktuellen Mietspiegel & Mietpreise.

Das Home Office

Die Pauschale für das Home Office wird auch im Jahr 2023 nicht abgeschafft. Der Gesamtbetrag, der für die Arbeit aus dem heimischen Büro gezahlt wird, steigt sogar.

Geltend gemacht werden kann dieser im Rahmen der herkömmlichen Steuererklärung.

Maximal können so nicht mehr nur 600 Euro, sondern ganze 1.250 Euro erhalten werden.

Von der Steuer können von den Arbeitnehmern konkret so jedes Jahr 210 Tage, die sie im Home Office verbracht haben, abgesetzt werden. Diese Tagesanzahl lag zuvor noch bei lediglich 120. Daneben ist ein Abzug in Form der Werbepauschale nun pro Tag von sechs anstatt von nur fünf Euro möglich.

Außerdem ist ab diesem Jahr eine zusätzliche Besonderheit in diesem Zusammenhang zu beachten: Gültig ist die Home Office-Pauschale auch für Haushalte, in denen kein separates Arbeitszimmer vorhanden ist.

Die Heizkosten

Voraussichtlich findet zu Beginn des Februars oder Ende Januar die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses statt. Allerdings kann sich der Betrag zwischen den Berechtigten dabei durchaus unterscheiden.

Ausschlaggebend dafür, wie hoch der Zuschuss für die Heizkosten ausfällt, sind die Personenanzahl im jeweiligen Haushalt sowie die entsprechend zutreffende staatliche Förderung. Ein Haushalt, in dem zwei Personen leben, die wohngeldberechtigt sind, erhalten so voraussichtlich rund 540 Euro. Leben im Haushalt darüber hinaus noch weitere Personen, werden für diese je 100 Euro gezahlt.

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