Mittwoch, 12 Januar 2022 09:33

Grenzgänger Österreich: Was ist bei der Steuer zu beachten?

Steuerberatung in Wien Steuerberatung in Wien pixabay

Aus den benachbarten EU-Staaten reisen täglich Arbeitnehmer und Geschäftsleute nach Österreich, um hier ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Besteht mit einem österreichischen Arbeitgeber ein Arbeitskontrakt, kommt automatisch die Frage auf, wo Grenzgänger aus der Europäischen Union steuerpflichtig sind. Geregelt ist das im sogenannten Doppelsteuerabkommen, um doppelte Steuerlasten für Grenzgänger zu verhindern.

Arbeiten und Wohnen im grenznahen Gebiet

Lebt ein Arbeitnehmer aus Österreich in der Bundesrepublik Deutschland und überquert täglich die Grenze zwischen den Staaten, ist es abhängig davon, wie weit sowohl die Meldeadresse als auch der Arbeitgeber vom Grenzgebiet entfernt sind. Liegt die Entfernung unter 30 Kilometer von der nächstmöglichen Grenze, dann handelt es sich um die Grenzzone. In dem Fall sind Angestellte in Österreich nicht in Österreich, sondern in Deutschland steuerpflichtig.

Um nur in Deutschland steuerpflichtig zu sein, sind Angestellte aus Deutschland, die in Österreich tätig sind, verpflichtet, sich beim Finanzamt in ihrem Heimatland eine Grenzgängerbescheinigung zu holen. Die Bescheinigung ist dem Arbeitgeber in Österreich vorzulegen. Ist ein Arbeitnehmer für mehrere Arbeitgeber in Österreich tätig, beispielsweise aufgrund seiner Anstellung als Zeitarbeiter, ist dieser verpflichtet, sich für jeden Arbeitgeber eine solche Bescheinigung ausstellen zu lassen.

Der oder die Arbeitgeber sind im Gegenzug verpflichtet, eine Gehalts- oder Lohnabrechnung des Angestellten nachzuweisen. Anhand dieser Berechnung wird die Steuervorauszahlung in Deutschland durch das zuständige Finanzamt ermittelt. Die Berechnung durch das Finanzamt erfolgt alle drei Monate. Fehlende Unterlagen führen erfahrungsgemäß dazu, dass das Finanzamt im Ausland eine Pauschale berechnet, die meistens höher ausfällt als die reale Steuerpflicht. Sowohl die Grenzgänger als auch ihre Arbeitgeber sollten sorgfaltspflichtig handeln, um Bußgelder zu vermeiden.

45 Tage außerhalb der Grenzzone unterwegs

Grenzgängern ist es erlaubt, sich maximal an 45 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres außerhalb der Grenzzone zu bewegen, ohne ihren Status aberkannt zu bekommen. Arbeitgeber dürfen damit den Arbeitnehmer aus dem Ausland für diese Zeit in einer anderen Betriebsstätte arbeiten lassen. Der Arbeitnehmer darf die Tage aber auch dazu nutzen, nicht die Heimkehr anzutreten.

Wird der Zeitraum, wenn auch nur einmalig überschritten, wird der Status als Grenzgänger aberkannt und dann ist die Kontaktaufnahme zur Steuerberatung in Wien oder einer anderen österreichischen Gemeinde sinnvoll. Denn ab genau dem Zeitpunkt ändert sich das Steuerrecht und der ehemalige Grenzgänger ist nicht mehr in dem Land steuerverpflichtet, in dem er offiziell seinen Meldesitz führt.

Bedienstete im öffentlichen Dienst in Österreich sind grundsätzlich zur Steuererklärung in Österreich verpflichtet, unabhängig von ihrem Wohnsitz im Ausland. Berufskraftfahrer verlieren ihren Status als Grenzgänger erst dann, wenn sie mindestens 50 Prozent ihrer gesamten Arbeitszeit am Tag außerhalb der Grenzzone verbringen.

Arbeiten und leben in Österreich

Wer außerhalb der Grenzzone tätig ist, ist automatisch zur Steuer in Österreich verpflichtet. Wer es sich dazu etwas bequemer gestalten möchte, der sollte über einen Umzug nach Österreich nachdenken. Die Fahrten jenseits der Grenzzone verursachen beachtliche Kosten. Welche Vorteile ein Umzug für Angestellte in Österreich haben könnte, verrät die Steuerberatung in Wien.

Welche Steuern in Österreich fällig werden und vor allem in welcher Höhe erfahren Arbeitnehmer aus dem Ausland bei der Steuerberatung in Wien und in jeder anderen Gemeinde, in der eine Steuerberatung ansässig ist.

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