In einem solchen Fall kommen die Menschen dann kaum darum herum, Schulden in Kauf zu nehmen, um auf die aktuellen finanziellen Anforderungen zu reagieren. Nicht immer ist es im Anschluss jedoch möglich, diese auch wie vereinbart zurückzuzahlen. Durch die anfallenden Zinsen erhöhen sich die Schulden dann immer weiter, sodass es zu einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr möglich ist, die Schulden im Laufe des Lebens aus eigener Kraft zurückzuzahlen.
Die Lösung in einer solchen prekären Situation stellt dann die Privatinsolvenz dar. Was diese bedeutet, erklärt der folgende Beitrag.
Das steckt hinter der Privatinsolvenz
Eine Privatinsolvenz wird auch als Verbraucherinsolvenzverfahren bezeichnet. Bei dieser handelt es sich um die gerichtliche Regulierung von Schulden. Möglich ist eine Privatinsolvenz dabei nur, wenn der Betroffene keiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit nachgeht.
Wurde im Rahmen der Privatinsolvenz die sogenannte Phase des Wohlverhaltens erfolgreich durchlaufen, tritt die Befreiung von den Restschulden ein. Das bedeutet, dass alle restlichen Schulden, die zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden sind, gelöscht werden.
Viele Menschen schrecken vor der Privatinsolvenz zurück
Es stellt für viele Menschen, die mit hohen Schulden konfrontiert sind, jedoch einen überaus großen Schritt dar, die Privatinsolvenz in Angriff zu nehmen. Oft verdrängen sie dieses Thema deshalb für lange Zeit – nicht nur, weil die Privatinsolvenz eine große Überwindung kostet, sondern ebenfalls, weil sich das Verfahren recht komplex gestaltet.
Diejenigen, die hinsichtlich einer Privatinsolvenz im Vorfeld eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen möchten, können dies so beispielsweise bei vielen Anwälten telefonisch kostenfrei tun. In einer solchen kostenlosen Beratung wird dann die individuelle finanzielle Situation erst einmal professionell eingeschätzt.
Schuldenabbau auf sicherem Wege dank Privatinsolvenz
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist es vollkommen unerheblich, welche Höhe die vorhandenen Schulden aufweisen oder wie viele Gläubiger der Betroffene – also der Schuldner – bedienen muss.
Dies wird durch den Paragrafen 301 der Insolvenzordnung geregelt. Um einen persönlichen Neuanfang ohne Schulden zu wagen, stellt die Privatinsolvenz damit oft die wichtige Grundlage dar.
Die Dauer der Privatinsolvenz
Seit dem 1. Oktober des Jahres 2020 gelten für die Verfahren der Privatinsolvenz neue Regelungen.
Mit diesen geht einher, dass die Löschung der vorhandenen Schulden im Rahmen der Privatinsolvenz bereits nach einer Dauer von drei Jahre erfolgt. Wurde die Privatinsolvenz zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt, wurden spezielle Übergangsregelungen angewendet.
Privatinsolvenz bietet umfassenden Schutz vor Gläubigern
Bei der Eröffnung eines Verfahrens der Privatinsolvenz profitieren die Betroffenen in hohem Maße durch den sogenannten Pfändungs- und Vollstreckungsschutz, welcher durch die Paragrafen 88 und 89 der Insolvenzordnung geregelt wird.
Mit diesem Pfändungs- und Vollstreckungsschutz geht einher, dass es den Gläubigern ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr erlaubt ist, selbstständig Kontakt zu dem Schuldner aufzunehmen.
Der erste Schritt in die Schuldenfreiheit
Eine professionelle Schuldnerberatung stellt den ersten Schritt dar, um eine Befreiung der Restschulden zu erlangen.
In der Regel dauert es dann zwischen vier und sechs Wochen, bis die Privatinsolvenz entsprechend vorbereitet und damit eröffnet werden kann. Den richtigen Ansprechpartner dafür stellen unter anderem Fachanwälte für Insolvenzrecht dar, welche die Entschuldung dann laufend unterstützen und fachlich versiert begleichen.