Montag, 20 September 2021 18:57

Kfz-Gutachten: Wann zahlt die Versicherung?

Kfz-Sachverständigenbüro Kfz-Sachverständigenbüro pixabay

Nach einem Unfall dient ein Gutachten dazu, dass die Versicherung die entstandene Schadenshöhe möglichst präzise einschätzen kann.

. Unter anderem werden in dem Gutachten sämtliche Reparaturen, die nötig sind, aufgelistet, außerdem werden die Gesamtkosten, die für die Instandsetzung zu erwarten sind, geschätzt.

Somit stellt ein Kfz-Gutachten ebenfalls eine Hilfe dar, um zu beurteilen, ob sich die Instandsetzung überhaupt noch als wirtschaftlich lohnenswert erweist oder ein Totalschaden vorliegt. Daneben werden sämtliche Schäden durch den Kfz-Gutachter detailliert dokumentiert, sodass die Ausführungen ebenfalls als Beweismittel hinzugezogen werden können, falls dem Unfall eine rechtliche Auseinandersetzung folgen sollte.


Doch wer muss eigentlich für die Kosten der Dienstleistungen, die ein Kfz-Sachverständigenbüro erbringt, aufkommen? Der folgende Beitrag erklärt es.

Die Bestellung des Gutachters

Von wem der Gutachter seinen Auftrag bekommt, ist davon abhängig, ob sich der Unfall im Rahmen eines Eigen- oder eines Fremdverschuldens ereignet hat und ob das beschädigte Fahrzeug kasko- oder lediglich haftpflichtversichert ist.

Handelt es sich um einen fremdverschuldeten Unfall, beauftragt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung den Gutachter. Daneben genießen Geschädigte das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen in Eigenregie zu engagieren. Die Versicherungen pflegen häufig Kooperationen mit bestimmten Sachverständigen, die in vielen Fällen dann nach den Interessen der Versicherung agieren. Daher ist es bei einem Unfall durch Fremdverschulden in der Regel immer empfehlenswert, selbst einen unabhängigen Gutachter einzuschalten.

Wurde der Unfall jedoch selbst verschuldet oder sind Schäden durch Vandalismus oder höhere Gewalt entstanden, kommt eine Schadensregulierung über die Versicherung ohnehin nur bei einer Kaskoversicherung infrage. Sollte es nötig sein, wird von dieser dann ein Gutachter beauftragt. Zwar ist auch in diesem Fall das Einschalten eines unabhängigen, eigenen Sachverständigen möglich, für die Kosten kommt die Versicherung dann jedoch nicht auf.

Zeigen die beiden angefertigten Gutachten Unterschiede, kommt es zu der Einleitung eines sogenannten Sachverständigen-Verfahrens.

Die Kosten für den Sachverständigen

In den meisten Fällen zieht ein Unfallgutachten Kosten im dreistelligen Bereich nach sich. Dabei ist die Schuldfrage entscheidend dafür, welche Partei die Gutachterkosten bezahlt.

Trägt der Geschädigte an dem Unfall keinerlei Mitschuld, wird das Fahrzeuggutachten des Geschädigten durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gezahlt. Sollte ein unabhängiger Gutachter von dem Geschädigten beauftragt werden, werden die Kosten für diesen ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Liegt jedoch ein Mitverschulden des Geschädigten an dem Unfall vor, muss dieser die Kosten für den Sachverständigen zu einem gewissen Teil übernehmen.

Wird an dem eigenen Fahrzeug ein Schaden an die Kaskoversicherung gemeldet, welcher etwa durch höhere Gewalt oder die eigene Schuld entstanden ist, liegt die Entscheidung bei der Versicherung, ob ein Sachverständiger hinzugezogen wird. Sollte ein Gutachten benötigt werden, werden die entsprechenden Kosten jedoch von der Versicherung übernommen.

Falls ein Sachverständiger für die Beurteilung eines Schadens am eigenen Fahrzeug in Eigenregie engagiert wird, ohne, dass es sich dabei um die Erstellung eines Gegengutachten handelt oder die Versicherung einen Anlass dafür sieht, sind die Kosten selbst zu tragen.

Grundsätzlich ist es nicht nach jedem Unfall zwingend nötig, durch einen Sachverständigen ein ausführliches Gutachten erstellen zu lassen. Handelt es sich lediglich um Bagatellschäden, sehen die Versicherungen häufig von der Beauftragung eines Gutachters ab und kommen auch nicht für eine eigenständige Sachverständigenbeauftragung auf.

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